Am 20 April 2016 wird Richtlinie 2009/23/EC über nicht selbständige Waagen durch Richtlinie 2014/31/EU ersetzt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie werden bisherige Bezeichnungen für nicht selbständige Waagen nach Konformitätsbewertung geändert.
Zwei letzte Ziffer des Jahres, in dem das Zeichen gegeben wurde
Nummer Notifizierter Einheit
Zusätzliche metrologische Bezeichnung
Bestätigt die Übereinstimmung mit allen Richtlinien bezüglich des Erzeugnisses
Mit den Anforderungen der Richtlinie 2014/31/EU – gültig ab 20 April 2016r.
Nach der Novellierung der Richtlinie unterliegen unten angeführte Anforderungen:
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Anwendung der nicht selbständigen Waagen (Eichung notwendig)
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Klassifikation der Waagen nach Genauigkeitsklasse
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Werte der zulässigen Grenzfehler
keinen Änderungen.